SV-Altikon

Am 28.04.2024 (10:00 Uhr bis 12:00 Uhr) findet im Schützenhaus Altikon das Bundesprogramm statt.

Hier ein paar Infos dazu: 

Infos zur Bundesübung (Obli / Obligatorisches Bundesprogramm / Schiesswesen ausser Dienst)

Programm:

  • 5 Schuss         Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss         Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schuss    Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 3 Schuss    Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 5 Schuss    Schnellfeuer Scheibe B4

 

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und 
  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

 

2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

  • Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben..

  • Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht,  so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

  • Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

  • Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

  • AdA welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 mal das Obligatorische und ein mal das Feldschiessen) geschossen haben.

  • Weitere Informationen zur Schiesspflicht finden Sie auf der Seite des VBS Schiesswesen ausser Dienst.

 

Wir freuen uns auf dich, bis bald in Altikon.